Fundacja Korpus3dStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung gemeinsam durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden abgegeben. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen ist jedes Mitglied des Vorstands zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung berechtigt. In den übrigen Fällen werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung gemeinsam durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden abgegeben.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Korpus3d erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03