Fundacja - Instytut Rozwoju Mediów LokalnychStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle einer Einpersonen-Geschäftsführung wird der Vorsitzende der Geschäftsführung zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Eingehung finanzieller Verbindlichkeiten im Namen der Stiftung ermächtigt. Im Falle einer zwei- oder dreiköpfigen Geschäftsführung wird ein Mitglied der Geschäftsführung ermächtigt, bis zu einem Betrag von 10.000 PLN selbstständig Willenserklärungen abzugeben und finanzielle Verbindlichkeiten im Namen der Stiftung einzugehen. Über diesen Betrag hinaus erfolgt die Vertretung der Stiftung durch zwei Personen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
War als Umsatzsteuerpflichtiger registriert vom 2020-10-01 bis 2026-06-12.
Grund der Streichung: Art. 96 ust. 9a pkt 3 (Null-MwSt.-Erklärungen für 6 aufeinanderfolgende Monate oder 2 Quartale eingereicht)
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 26.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.121 €1.121 € | Prezydent Miasta Kraków |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04