Bridge to the PeopleStiftung

Andere Forschung und experimentelle Entwicklung in den Naturwissenschaften und Ingenieurwesen

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2019-04-01
Tätigkeitsbeschreibung

Bridge to the People ist eine Stiftung, die Forschung zu den Auswirkungen von Bridge auf Demenz, das Immunsystem und schulische Leistungen durchführt und finanziert sowie soziale und generationenübergreifende Integration fördert. Sie betreibt das Programm BRYDŻ 60+ zur Vorbeugung von Demenz und sozialer Isolation, das mehr als 10.000 Menschen an fast 340 Standorten in Polen zum Bridge-Spielen ermutigt hat.

Eingetragene Adresse
ul. Myśliwska 48C/6, 80-283 Gdańsk, Polen
Telefon
Social Media

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 5 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 532 Tage für 2019).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202419.07.2025
  • 202316.07.2024
  • 202214.07.2023
  • 202107.09.2023
  • 202031.03.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2024.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen13,86 Tsd. €Median68,68 Tsd. €Durchschnitt3,04 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-4,37 Tsd. €Median63,42 €Durchschnitt77,66 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen18,03 Tsd. €Median69,97 Tsd. €Durchschnitt2,87 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen2,48 Tsd. €Median109,59 Tsd. €Durchschnitt3,67 Mio. €

Angebot

  • Forschung zur Demenzprävention
  • Forschung zum Immunsystem
  • Forschung zu schulischen Leistungen
  • Bridge-Ausbildung

Website-Technologie

Website
  • WordPress
  • Elementor
  • Divi

Vertretungsberechtigte Personen

Piotr Paweł Błajet – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Namen der Stiftung in allen Angelegenheiten können, vorbehaltlich, von jedem Mitglied des Vorstands der Stiftung selbstständig abgegeben werden. Im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands bedürfen Willenserklärungen in Angelegenheiten, die mit der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten der Stiftung von mehr als 3.000 PLN zusammenhängen, der Zustimmung aller Mitglieder des Vorstands der Stiftung, die gemeinsam handeln.

Aufsichtsrat

Krzysztof Aleksander Berlikowski – Aufsichtsratsmitglied
Anna Małgorzata Bogdanis – Aufsichtsratsmitglied
Marek Ryszard Małysa – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-30