Oberża Ostojasp. z o.o.

Restaurants und andere Verpflegungsstätten

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2019-05-07
Stammkapital
40.000,00 PLN
Eingetragene Adresse
8A, 09-540 Stary Barcik, Polen

Finanzdaten

Es sind nur Bilanzdaten (Aktiva und Passiva) verfügbar. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist für diesen Zeitraum in der Quelldatei nicht enthalten.

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

3 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 581 Tage für 2020).

  • 2025eingereicht
  • 202425.06.2025
  • 202324.06.2024
  • 202224.06.2024
  • 202119.05.2023
  • 202019.05.2023
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2025 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Vertretungsberechtigte Personen

Grzegorz Józwiak46 J. – Stellvertretender Geschäftsführer
Honorata Puternicka-Józwiak51 J. – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Ein Mitglied der Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten und für sie Erklärungen abzugeben.

Eigentumsverhältnisse

EigentümerAnteileAnteilswertAnteil
60€1.420,4515%
340€8.049,2485%

Honorata Puternicka Józwiak und Grzegorz Henryk Józwiak halten zusammen 100% – die Eigentümerstruktur deutet auf familiäre Kontrolle hin.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

War als Umsatzsteuerpflichtiger registriert vom 2019-10-01 bis 2023-04-03.

Grund der Streichung: Art. 96 ust. 9a pkt 3 (Null-MwSt.-Erklärungen für 6 aufeinanderfolgende Monate oder 2 Quartale eingereicht)

Verschuldung

1 abgeschlossenes Verfahren in der KRZ-Historie verzeichnet.

RegistrierungsdatumVerfahrensartStatus
29.10.2022
Eingestelltes Vollstreckungsverfahren
Abgeschlossen

Öffentliche Beihilfe

10 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 9.724 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.122 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.270 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
543 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-12