Fundacja Music in MotionStiftung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2019-10-16
Eingetragene Adresse
ul. Oleandry 2, 30-063 Kraków, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-11342-85738-UACVE-30

Öffentliche Aufträge

Fundacja Music in Motion ist Auftragnehmer in 2 Verträgen mit dem öffentlichen Sektor im Gesamtwert von 7,42 Tsd. €. Sie wurden mit 2 öffentlichen Auftraggebern geschlossen.

GegenstandBetrag
Erstellung eines künstlerischen Werks – Harpsichord-Solopartie im Konzert „W świecie fantazji – recital klawesynowy Marcina Świątkiewicza“, 14.10.2026
–
Verpflichtung und Garantie für die künstlerische Darbietung durch die Künstler Rachel Podger und Marcin Świątkiewicz – des Violinparts durch Rachel Podger und des Cembaloparts durch Marcin Świątkiewicz – beim Konzert am 22.10.2026 im Kammermusiksaal von NOSPR mit folgendem Programm: Johann Georg Pisendel - Sonate in c-Moll, Johann Sebastian Bach - Toccata und Fuge in d-Moll (Transkription für Violine solo), Carl Philipp Emanuel Bach - Sonate in h-Moll Wq 76, Dieterich Buxtehude - Präludium in g-Moll BuxWV 163, Johann Sebastian Bach - Sonate in A-Dur BWV 101.
7.418 €

Vertretungsberechtigte Personen

Artur Michał Malke – Vorsitzender der Geschäftsführung
Magdalena Joanna Gubała – Stellvertretender Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in Vermögensangelegenheiten, kann jedes Mitglied des Vorstands selbstständig abgeben, vorbehaltlich Absatz 2. 2. In Vermögensangelegenheiten über 30.000 PLN ist die Unterschrift von zwei gemeinsam handelnden Mitgliedern des Vorstands erforderlich, darunter des Vorsitzenden des Vorstands.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2025-05-29.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

5 Fälle öffentlicher Beihilfen erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
6.041 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
83 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
2.451 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-21