Stowarzyszenie Promocji Sportu, Rekreacji i Aktywności Fizycznej FlowVerein

Betrieb von Sportanlagen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2019-12-19
Eingetragene Adresse
Plac Bankowy 2, 00-095 Warszawa, Polen
Website
flowpro.plWebsite aktiv
E-Mail
E-Mail aktuell

Finanzdaten

Der Jahresabschluss für 2024 wurde noch nicht beim Finanzberichtsrepository eingereicht (Frist abgelaufen).

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Daten und Erkenntnisse werden automatisch auf Basis von Finanzberichten generiert und können Fehler enthalten. Diese Analyse dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine offizielle Bewertung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens noch eine Geschäftsberatung dar.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2023.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen31,22 Tsd. €Median171,16 Tsd. €Durchschnitt1,66 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen197,53 €Median1,12 Tsd. €Durchschnitt45,76 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen31,02 Tsd. €Median156,67 Tsd. €Durchschnitt1,47 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen617,13 €Median116,84 Tsd. €Durchschnitt3,59 Mio. €

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ). Keine Verfahren im KRZ

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Ausschreibungen

Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Piotr Borkowski — Skarbnik
Joanna Kinga Słowińska — Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten kann jedes Mitglied des Vorstands selbstständig handeln. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten bis zu einem Betrag von PLN 30.000,00 handelt der Vorsitzende selbstständig oder zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten über PLN 30.000,00 ist das Zusammenwirken zweier Vorstandsmitglieder erforderlich. Eine Vertretung durch einen gemäß den Bestimmungen des § 24 Abs. 2 bestellten Bevollmächtigten ist zulässig. 2. Der Vorstand kann einem Vorstandsmitglied oder einer anderen Person eine Vollmacht für Handlungen einer bestimmten Art oder für bestimmte Handlungen erteilen. Ein Vorstandsmitglied kann auch dann als selbstständiger Bevollmächtigter für Handlungen einer bestimmten Art oder für bestimmte Handlungen bestellt werden, wenn es gemäß der Satzung des Vereins nur gemeinsam mit einer anderen Person zu dessen Vertretung berechtigt ist.

Aufsichtsrat

Krystian Gańczarczyk — Mitglied des Revisionsausschusses
Jakub Stanisław Karcz — Mitglied des Revisionsausschusses
Magdalena Lipowska Sznyr — Mitglied des Revisionsausschusses

Wirtschaftliche Eigentümer

Person
Kamil Michał Sarapata (39)
Joanna Kinga Słowińska (42)

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-01