Fundacja Wieża JeżaStiftung

Elementarbereich (Vorschulwesen)

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2020-01-03
Eingetragene Adresse
ul. Ludwika Mierosławskiego 25/2, 01-567 Warszawa, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-54656-10700-TJCGW-29

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2024 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 4 von 4 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 1368 Tage für 2020).

  • 2024nicht eingereicht
  • 202328.08.2025
  • 202226.08.2025
  • 202114.07.2025
  • 202014.07.2025
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2023.

Top 55%
Abteilung · Erziehung und Unterricht1.294 / 5.661
Top 23%
Sektor · Gesundheits- und Sozialwesen1.294 / 5.661
Top 23%
Woiwodschaft · Mazowieckie49.005 / 142.048
Top 35%
Land · Polen179.526 / 495.934
Top 36%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen392,30 Tsd. €Median483,92 Tsd. €Durchschnitt762,80 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen72,21 Tsd. €Median7,62 Tsd. €Durchschnitt33,08 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen320,08 Tsd. €Median422,65 Tsd. €Durchschnitt679,87 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen188,68 Tsd. €Median74,86 Tsd. €Durchschnitt237,80 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Magdalena Anna Nowak49 J. – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied des Vorstands, das selbstständig handelt, ist berechtigt, die Stiftung zu vertreten und im Namen der Stiftung Willenserklärungen abzugeben.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

6 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 19.102 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
6.140 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.210 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
3.233 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-19