Gorzowskie Towarzystwo Strzeleckie Con-TraVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für die Gültigkeit von Willenserklärungen sowie sämtlichen Schriftstücken betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Vereins sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich: des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen, insbesondere in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, ist das Zusammenwirken von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter des Vorsitzenden, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Gorzowskie Towarzystwo Strzeleckie Con-Tra erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-17