Fundacja Kawałek PodłogiStiftung

Sonstiger Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2021-02-01
Eingetragene Adresse
72E, 33-112 Nowodworze, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

3 von 5 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 419 Tage für 2024).

  • 202507.09.2026
  • 202407.09.2026
  • 202330.06.2024
  • 202229.06.2023
  • 202116.09.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Vertretungsberechtigte Personen

Sylwia Krystyna Zięcina – Stellvertretender Geschäftsführer
Oliwia Maria Rybska – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Willenserklärungen bis zu einem Betrag von 20.000,00 PLN kann im Namen der Geschäftsführung der Vorsitzende der Geschäftsführung selbstständig oder jedes vom Vorsitzenden bevollmächtigte Mitglied der Geschäftsführung abgeben. Willenserklärungen von einem 20.000,00 PLN übersteigenden Betrag bis zu einem Betrag von 50.000,00 PLN werden im Namen der Geschäftsführung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung abgegeben. In Vermögensangelegenheiten, deren Wert 50.000,00 PLN übersteigt, sollen Willenserklärungen im Namen der Geschäftsführung von beiden Mitgliedern der Geschäftsführung bei einer zweiköpfigen Geschäftsführung oder von drei Mitgliedern der Geschäftsführung bei einer dreiköpfigen Geschäftsführung abgegeben werden.

Aufsichtsrat

Małgorzata Gałuszka Żołądź – Aufsichtsratsmitglied
Monika Wiktoria Płaneta – Aufsichtsratsmitglied
Szczepan Przemysław Woźniak – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.231 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
537 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
616 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-08