Fundacja ElzaStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zu Willenserklärungen im Namen der Stiftung sind berechtigt: 1) im Falle eines Einpersonen-Vorstands ein Vorstandsmitglied der Stiftung selbstständig; 2) im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands zwei (2) Vorstandsmitglieder der Stiftung, die gemeinsam handeln, oder ein Vorstandsmitglied der Stiftung, das gemeinsam mit einem Prokuristen handelt. 2. Zu den gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen, die mit dem Betrieb des Unternehmens verbunden sind, ist auch ein Einzelprokurist selbstständig bevollmächtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Elza erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2021-12-29.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19