Fundacja BoomerangStiftung

Außerschulische Formen der Sport- und Freizeitbildung

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2021-07-21
Eingetragene Adresse
ul. Warszawska 29/12, 84-230 Rumia, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 1 von 4 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2023, 260 Tage Verspätung).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202401.04.2025
  • 202301.04.2025
  • 202229.06.2023
  • 202128.06.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2024.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen162,10 Tsd. €Median44,85 Tsd. €Durchschnitt158,25 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen22,47 Tsd. €Median987,14 €Durchschnitt10,35 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen139,62 Tsd. €Median41,48 Tsd. €Durchschnitt142,71 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen39,06 Tsd. €Median12,27 Tsd. €Durchschnitt103,36 Tsd. €

Branche

Öffentliche Aufträge

Fundacja Boomerang ist Auftragnehmer in 3 Verträgen mit dem öffentlichen Sektor im Gesamtwert von 2,58 Tsd. €. Alle wurden mit demselben öffentlichen Auftraggeber geschlossen.

GegenstandBetrag
Anbringen eines Werbebanners
227,34 €
Bereitstellung von Sportgeräten (Cardio-Trainingsgeräten) bei CityGym, ul. Starowiejska 9
881,15 €
Anmietung eines Raums – Trainingsraum bei City Gym in ul. Starowiejska 9
1.469 €

Vertretungsberechtigte Personen

Aleksandra Wójcik – Stellvertretender Geschäftsführer
Anna Mrozińska – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, die Stiftung nach außen zu vertreten. Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, im Namen der Stiftung selbstständig Willenserklärungen abzugeben, wobei der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands berechtigt ist, selbstständig Verpflichtungen bis zu einem Betrag von 50.000 PLN einzugehen. Der Vorsitzende des Vorstands hingegen bis zu einem Betrag von 100.000 PLN.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-01