Federacja Związków Zawodowych 20&21Föderation/Konföderation von Arbeitgeberverbänden
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
I. Zur selbstständigen Vertretung des Verbands in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist jedes Mitglied des Vorstands des Verbands oder ein vom Vorstand des Verbands bestellter Bevollmächtigter berechtigt. II. Für die Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten im Namen des Verbands ist das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands des Verbands oder eines Mitglieds des Vorstands gemeinsam mit einem vom Vorstand des Verbands bestellten Bevollmächtigten erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Federacja Związków Zawodowych 20&21 erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07