Fundacja 120/80Stiftung

Sonstige Interessenvertretungen a.n.g.

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2021-11-08
Tätigkeitsbeschreibung

Fundacja 120/80 ist eine Organisation, die Menschen unterstützt, die mit psychischen, physischen und sozialen Gesundheitsproblemen konfrontiert sind, indem sie echte Hilfe, Wissen und Entwicklungsräume bereitstellt. Sie bietet Workshops zu Achtsamkeit und Regeneration sowie rechtliche Bildung und Unterstützung für Menschen, die mit Krebs diagnostiziert wurden. Die Stiftung arbeitet mit Experten wie Psychologen, Physiotherapeuten und Juristen zusammen, um Gesundheitsbildung zu fördern und Menschen in Krisen zu helfen.

Eingetragene Adresse
ul. Marii Konopnickiej 33/4, 71-132 Szczecin, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 78 Tage früher.

  • 202506.05.2026
  • 202412.05.2025
  • 202318.04.2024
  • 202217.04.2023
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2022 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen75,91 €Median40,70 Tsd. €Durchschnitt407,70 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-671,62 €Median836,37 €Durchschnitt15,25 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen747,54 €Median39,23 Tsd. €Durchschnitt375,84 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,35 Tsd. €Median20,68 Tsd. €Durchschnitt651,27 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Adriana Agnieszka Kaczmarek – Stellvertretender Geschäftsführer
Arkadiusz Skrzypiński – Vorsitzender der Geschäftsführung
Tomasz Bartosik – Geschäftsführer
Mariusz Michał Gryglas – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Zur Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten sind berechtigt: 1) bis zu 20.000 PLN (zwanzigtausend PLN) – jedes Mitglied der Geschäftsführung selbstständig; 2) über 20.000 PLN (zwanzigtausend PLN) – zwei gemeinsam handelnde Mitglieder der Geschäftsführung, vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 2. 2. Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie sonstigem vergütetem Personal ist unabhängig von der Höhe der Verbindlichkeiten die Einzelvertretung der Geschäftsführung erforderlich. 3. Für die Abgabe von Willenserklärungen, die keine Vermögensverbindlichkeiten begründen, ist die Einzelvertretung der Geschäftsführung erforderlich.

Aufsichtsrat

Agnieszka Turoń Skrzypińska – Aufsichtsratsmitglied
Alicja Ferlas Nowakowska – Aufsichtsratsmitglied
Katarzyna Kielsznia Budzińska – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
52 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.134 €

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FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-19