Fundacja Pro- Eko - Arte HumaneStiftung

Andere außerschulische Bildungsformen, nicht anderswo klassifiziert

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2021-12-21
Eingetragene Adresse
pl. Grunwaldzki 10, 41-902 Bytom, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Aus dem Anhang

ErgebnisverwendungKein Beschluss
UmsatzstrukturDarowizny od osób fizycznych

Fristgerechte Einreichung

3 von 4 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 49 Tage für 2025).

  • 202502.09.2026
  • 202415.07.2025
  • 202323.07.2024
  • 202220.07.2023
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Abteilung · Bildung5.198 / 5.935
Top 88%
Sektor · Erziehung und Unterricht5.198 / 5.935
Top 88%
Woiwodschaft · Śląskie45.264 / 51.337
Top 88%
Land · Polen432.156 / 495.976
Top 87%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen3,31 Tsd. €Median48,65 Tsd. €Durchschnitt288,46 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen2,06 Tsd. €Median1,33 Tsd. €Durchschnitt20,11 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen1,25 Tsd. €Median47,04 Tsd. €Durchschnitt252,44 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen2,60 Tsd. €Median24,46 Tsd. €Durchschnitt195,38 Tsd. €

Branche

Vertretungsberechtigte Personen

Mirosława Elżbieta Osilor47 J. – Stellvertretender Vorsitzender
Joanna Henryka Kłosek-Musialik52 J. – Vorsitzender

Vertretungsregelung

1. Der Vorstand ist ein- oder mehrgliedrig; Willenserklärungen im Namen der Stiftung gibt der Vorsitzende des Vorstands selbstständig und allein ab, sowohl bei Handlungen, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung nicht überschreiten, als auch bei Handlungen, die diesen Umfang überschreiten. Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands gibt Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig in Bezug auf Handlungen ab, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung nicht überschreiten, bis zu einem Betrag von 10.000 PLN. 2. In Angelegenheiten der gewöhnlichen Geschäftsführung, einschließlich Vermögensangelegenheiten, deren Wert 5.000 PLN nicht überschreitet, können Willenserklärungen im Namen der Stiftung auch von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. 3. Der Vorstand kann aufgrund eines Vorstandsbeschlusses allgemeine oder besondere Vollmachten zur Vornahme bestimmter Handlungen und zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung durch einen Bevollmächtigten erteilen. Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. 4. Die Stiftung wird nach außen durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands oder durch vom Vorsitzenden des Vorstands bevollmächtigte Vorstandsmitglieder vertreten.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-02