Fundacja Pro PanaceumStiftung

Garten- und Landschaftsbau

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2021-12-06
Eingetragene Adresse
ul. Sucharskiego 87A, 97-500 Radomsko, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 5 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2021, 76 Tage Verspätung).

  • 202520.06.2026
  • 202416.05.2025
  • 202319.06.2024
  • 202227.06.2023
  • 202129.09.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen15,61 Tsd. €Median149,82 Tsd. €Durchschnitt943,41 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen1,53 Tsd. €Median9,70 Tsd. €Durchschnitt91,32 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen9,62 Tsd. €Median130,03 Tsd. €Durchschnitt839,53 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen17,36 Tsd. €Median93,57 Tsd. €Durchschnitt644,37 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Piotr Al Kindilchi – Geschäftsführer
Dorota Jolanta Noremberg – Geschäftsführer
Paweł Karol Gwoździk – Vorsitzender der Geschäftsführung
Remigiusz Robert Staniszewski – Stellvertretender Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Selbstständig: der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstands der Stiftung.

Aufsichtsrat

Albert Jan Traczyk – Aufsichtsratsmitglied
Jolanta Ewa Sambor – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2022-04-01.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

6 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 57.429 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.506 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
375 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
8.701 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-20