Übersicht
Branche
- Veterinärwesen (75.00.Z)Primär
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Im Fall einer mehrgliedrigen Geschäftsführung kann jedes Mitglied der Geschäftsführung Willenserklärungen im Namen der Stiftung bis zu einem Betrag von 5.000.000 PLN selbstständig abgeben. 2. Für die Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung über einen Betrag von 5.000.000 PLN hinaus ist die Vertretung durch alle Mitglieder der Geschäftsführung erforderlich. 3. Willenserklärungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten werden vom Vorsitzenden der Geschäftsführung selbstständig, vom stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung selbstständig oder von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung gemeinsam abgegeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Ähnliche Stiftungen
| Name | Umsatz | Website | ||
|---|---|---|---|---|
| Fundacja Pomocy Zwierzętom KłębekStiftung | €139.230,90 | klebek.org | ||
| Fundacja na Rzecz Ochrony Praw Zwierząt Ex LegeStiftung | €108.429,25 | fundacjaexlege.pl | ||
| Fundacja FeliksiakiStiftung | – | feliksiaki.pl |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-01