Kancelaria Prawna Ex LegeZweigniederlassung (ausländisches Unternehmen)

Rechtsberatung

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2022-04-26
Eingetragene Adresse
ul. Kazimierza Wielkiego 7/5, 65-047 Zielona Góra, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 148 Tage früher.

  • 202516.01.2026
  • 202411.03.2025
  • 202315.02.2024
  • 202203.03.2023
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2022–2023 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Branche · Rechtsberatung2.082 / 2.544
Top 82%
Woiwodschaft · Lubuskie7.466 / 9.279
Top 80%
Land · Polen393.303 / 495.935
Top 79%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen14,93 Tsd. €Median122,54 Tsd. €Durchschnitt918,93 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-299,20 €Median13,21 Tsd. €Durchschnitt192,66 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen15,23 Tsd. €Median81,99 Tsd. €Durchschnitt666,40 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen0,00 €Median85,53 Tsd. €Durchschnitt624,74 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Urbański49 J. – Dyrektor

Vertretungsregelung

Die allgemeine Regel für die Beschlussfassung durch die Direktoren besteht darin, dass alle von den Direktoren gefassten Beschlüsse einen Mehrheitsbeschluss auf einer Sitzung oder einen gemäß Artikel 8 gefassten Beschluss darstellen müssen. Falls (a) die Gesellschaft nur einen Direktor hat und (b) keine Bestimmung des Gesellschaftsvertrags verlangt, dass die Gesellschaft mehr als einen Direktor hat, findet die allgemeine Regel keine Anwendung, und der Direktor kann einen Beschluss ungeachtet der sonstigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über die Beschlussfassung durch die Direktoren fassen. Ein Beschluss der Direktoren wird gemäß diesem Gesellschaftsvertrag gefasst, wenn alle stimmberechtigten Direktoren einander, unabhängig von der Form, mitteilen, dass sie in Bezug auf eine bestimmte Angelegenheit übereinstimmen. Ein solcher Beschluss kann die Form eines schriftlichen Beschlusses annehmen, dessen Ausfertigungen von jedem stimmberechtigten Direktor unterzeichnet werden, oder zu dem jeder stimmberechtigte Direktor eine andere Art schriftlicher Zustimmung erteilt hat. Bezugnahmen in diesem Gesellschaftsvertrag auf stimmberechtigte Direktoren bezeichnen Direktoren, die berechtigt sind, über eine Angelegenheit abzustimmen, die als Beschluss in einer Versammlung der Direktoren vorgelegt wurde. Ein Beschluss kann nicht gemäß diesem Gesellschaftsvertrag gefasst werden, wenn die stimmberechtigten Direktoren bei einer solchen Sitzung kein Quorum bilden.

Wirtschaftliche Eigentümer

Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Zweigniederlassung Kancelaria Prawna Ex Lege erfasst.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-01