Związek Zawodowy Pracowników Urzędu Pracy przy Powiatowym Urzędzie Pracy w ChorzowieGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende des Verbands oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstands des Verbands sind jeweils zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Eingehung von Verpflichtungen im Namen des Verbands berechtigt. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Verwaltung der Fonds und des Vermögens überschreiten, insbesondere in Angelegenheiten des Erwerbs, der Veräußerung und der Übertragung von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des Verbands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Urzędu Pracy przy Powiatowym Urzędzie Pracy w Chorzowie erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07