Fundacja Niesobski Basket AcademyStiftung

Außerschulische Formen der Sport- und Freizeitbildung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2022-06-07
Eingetragene Adresse
ul. Ludomira Różyckiego 5/79, 58-506 Jelenia Góra, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-19703-44546-WHTTE-25

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2024 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 1 von 2 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2022, 205 Tage Verspätung). Alle wurden von einem Abschlussprüfer geprüft.

  • 2024nicht eingereicht
  • 202330.06.2024
  • 202205.02.2024
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2022 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2023.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen54,00 Tsd. €Median44,85 Tsd. €Durchschnitt158,25 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-322,96 €Median987,14 €Durchschnitt10,35 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen54,31 Tsd. €Median41,48 Tsd. €Durchschnitt142,71 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen5,66 Tsd. €Median12,27 Tsd. €Durchschnitt103,36 Tsd. €

Öffentliche Aufträge

Fundacja Niesobski Basket Academy ist Auftragnehmer in einem Vertrag mit dem öffentlichen Sektor im Wert von 1,45 Tsd. €.

GegenstandBetrag
Werbung und Imagepflege für Miasto Jelenia Góra während des Qualifikationsturniers für die Central Junior League
1.445 €

Vertretungsberechtigte Personen

Łukasz Bartosz Niesobski – Vorsitzender der Geschäftsführung
Kamila Traczyk – Geschäftsführer
Karina Moneta – Stellvertretender Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Verträge, Vollmachten sowie sämtliche Willenserklärungen, die Geldverbindlichkeiten oder Änderungen im Vermögen der Stiftung bis zu einem Betrag von 5.000 PLN (fünftausend PLN) oder dessen Gegenwert begründen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der selbstständigen Unterzeichnung durch den Vorsitzenden des Vorstands oder den stellvertretenden Vorsitzenden. 2. Verträge über Vollmachten sowie sämtliche Willenserklärungen, die Geldverbindlichkeiten oder Änderungen im Vermögen der Stiftung über die in § 9 Absatz 1 genannten Beträge hinaus begründen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
55 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-02