Fundacja Rumlejowa ChatkaStiftung

Sonstige Freizeit- und Erholungsaktivitäten a. n. g

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2022-06-24
Eingetragene Adresse
ul. Podskale 11A, 30-522 Kraków, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 3 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2024, 6 Tage Verspätung).

  • 202508.06.2026
  • 202421.07.2025
  • 202303.06.2024
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen10,80 Tsd. €Median74,76 Tsd. €Durchschnitt532,49 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-1,84 Tsd. €Median1,77 Tsd. €Durchschnitt50,74 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen12,64 Tsd. €Median68,34 Tsd. €Durchschnitt454,40 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,59 Tsd. €Median41,87 Tsd. €Durchschnitt591,42 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Sarna – Vorsitzender der Geschäftsführung
Małgorzata Sarna – Stellvertretender Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Namen der Stiftung sowie zur Entgegennahme an die Stiftung gerichteter Erklärungen ist jedes Mitglied des Vorstands selbstständig berechtigt. 2. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Stiftung, einschließlich des Abschlusses von Verträgen und der Erteilung von Vollmachten, bei denen der Wert der Verpflichtung: 1) in einer einzelnen Transaktion den Betrag von 10.000,00 PLN (zehntausend 00/100) nicht überschreitet, ist jedes Mitglied des Vorstands selbstständig zur Vertretung berechtigt; 2) in einer einzelnen Transaktion den Betrag von 10.000,00 PLN (zehntausend 00/100) überschreitet, ist bei einem mehrköpfigen Vorstand das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern gleichzeitig erforderlich, und bei einem einköpfigen Vorstand handelt der Vorsitzende selbstständig. 3. Bei Verträgen zwischen der Stiftung und einem Vorstandsmitglied sowie in Streitigkeiten zwischen ihnen wird die Stiftung durch einen durch Beschluss des Stifters bestellten Bevollmächtigten vertreten.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-09