Klub Siatkarski Atak Gorzów Wlkp.Verein

Sonstiger Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2022-12-21
Tätigkeitsbeschreibung

KLUB Siatkarski ATAK aus Gorzów Wielkopolski führt Volleyballmannschaften für Jungen und Mädchen in den Jugendkategorien młodzik, młodziczka und Kadetten. Der Verein spielt in den Jugendligen der Woiwodschaft Lubuskie und seine Teams erreichen die nächsten Runden der polnischen Meisterschaften.

Eingetragene Adresse
ul. Koniawska 34, 66-400 Gorzów Wielkopolski, Polen
Website
atak.gorzow.plWebsite aktiv

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Daten und Erkenntnisse werden automatisch auf Basis von Finanzberichten generiert und können Fehler enthalten. Diese Analyse dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine offizielle Bewertung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens noch eine Geschäftsberatung dar.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen70,74 Tsd. €Median203,00 Tsd. €Durchschnitt14,80 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen4,27 Tsd. €Median3,15 Tsd. €Durchschnitt432,52 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen66,45 Tsd. €Median196,45 Tsd. €Durchschnitt13,94 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen13,19 Tsd. €Median131,94 Tsd. €Durchschnitt4,66 Mio. €

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ). Keine Verfahren im KRZ

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Ausschreibungen

Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.

Vertretungsberechtigte Personen

Artur Kubasik – Skarbnik
Jerzy Sylwester Boguta – Zastępca Prezesa
Krzysztof Ryszard Gierczyński – Vorsitzender
Wojciech Zenon Słomiński – Sekretarz

Vertretungsregelung

Für die Abgabe von Willenserklärungen, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung nicht überschreiten, ist eine Willenserklärung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung, darunter dem Vorsitzenden der Geschäftsführung oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich. Für Tätigkeiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, ist eine Willenserklärung von mindestens der Hälfte der satzungsmäßigen Zusammensetzung der Geschäftsführung, darunter dem Vorsitzenden der Geschäftsführung oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich.

Aufsichtsrat

Ewelina Rozbejko – Aufsichtsratsmitglied
Katarzyna Gierczyńska – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person
Jerzy Sylwester Boguta (55)
Krzysztof Ryszard Gierczyński (50)
Artur Kubasik (54)
Wojciech Zenon Słomiński (52)

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-17