Fundacja Pomocy Kościołowi na WschodzieStiftung
Durchführung von Bauprojekten im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden
Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands ist der Vorsitzende berechtigt, die Stiftung zu vertreten, einschließlich der Abgabe von Willenserklärungen und der Eingehung von Verbindlichkeiten. Im Falle eines mehrköpfigen Vorstands sind zur Vertretung der Stiftung, einschließlich der Abgabe von Willenserklärungen und der Eingehung von Verbindlichkeiten, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Vorsitzenden, oder der Vorsitzende gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstands, berechtigt.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Ähnliche Stiftungen
| Name | Website | ||
|---|---|---|---|
| Fundacja Centrum Budownictwa ZrównoważonegoStiftung | fcbz.pl |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-02