Fundacja Instytut Badań nad Stosowaniem PrawaStiftung

Forschung und experimentelle Entwicklung in den Sozial- und Geisteswissenschaften

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2023-03-13
Eingetragene Adresse
Aleja Rzeczypospolitej 22C/72, 02-972 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Aus dem Anhang

ErgebnisverwendungDividende und Rücklagen
Vergütung des Vorstands15.319 €

Fristgerechte Einreichung

2 von 3 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 729 Tage für 2024).

  • 202605.08.2026
  • 202514.08.2026
  • 202414.08.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2026.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen48,60 Tsd. €Median44,83 Tsd. €Durchschnitt664,11 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen33,28 Tsd. €Median734,36 €Durchschnitt50,16 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen15,32 Tsd. €Median37,85 Tsd. €Durchschnitt602,76 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen27,51 Tsd. €Median27,51 Tsd. €Durchschnitt401,24 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Rafał Dąbrowski – Stellvertretender Geschäftsführer
Iwona Rzucidło – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Die Mitglieder des Vorstands können Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abgeben. 2. Für die Vornahme von Rechtshandlungen im Namen der Stiftung im Zusammenhang mit der Begründung finanzieller Verpflichtungen und der Verfügung über die Mittel der Stiftung von mehr als 100.000 Złoty (einhunderttausend Złoty) ist die Abgabe einer Willenserklärung durch zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands der Stiftung erforderlich, mit Ausnahme von Absatz 3 dieses Paragraphen. 3. In Angelegenheiten betreffend die Beziehungen zwischen der Stiftung und dem Stifter, einschließlich sämtlicher finanzieller Angelegenheiten zwischen diesen Rechtsträgern, sowie in Streitigkeiten zwischen der Stiftung und dem Stifter wird die Stiftung im Falle eines zweigliedrigen Vorstands durch das Mitglied des Vorstands vertreten, das nicht der Stifter ist. Es kann Willenserklärungen selbstständig abgeben und über die Mittel der Stiftung ohne Beschränkung verfügen. Besteht der Vorstand aus drei Personen, handeln die Mitglieder des Vorstands, die nicht der Stifter sind, in diesem Bereich selbstständig, indem sie Willenserklärungen abgeben und über die Mittel der Stiftung bis zu einem Betrag von 100.000 Złoty (einhunderttausend Złoty) verfügen; über diesem Betrag handeln sie gemeinsam.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-07