Związek Zawodowy Pracowników Przedsiębiorstwa Budowy Kopalń w PebekaGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Eingehung von Verbindlichkeiten im Namen des Verbandes sind jeweils berechtigt: der Vorsitzende des Verbandes gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstands des Verbandes oder andere Personen, die aufgrund einer gemäß den Vertretungsregeln erteilten schriftlichen Vollmacht handeln. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen in den in Absatz 1 genannten Angelegenheiten ist das gemeinsame Handeln von zwei bevollmächtigten Personen erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Przedsiębiorstwa Budowy Kopalń w Pebeka erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-21