Fundacja Misyjna na Krańce ŚwiataStiftung

Herausgabe von Büchern

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2023-05-31
Eingetragene Adresse
Skwer Kard. Stefana Wyszyńskiego 9, 01-015 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 118 Tage früher.

  • 202512.03.2026
  • 202421.03.2025
  • 202325.03.2024
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen27,76 Tsd. €Median61,03 Tsd. €Durchschnitt1,12 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen15,45 Tsd. €Median1,11 Tsd. €Durchschnitt87,61 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen12,31 Tsd. €Median57,16 Tsd. €Durchschnitt982,94 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen46,49 Tsd. €Median49,57 Tsd. €Durchschnitt1,04 Mio. €

Vertretungsberechtigte Personen

Marta Alicja Duch – Stellvertretender Geschäftsführer
Arkadiusz Bieniek – Geschäftsführer
Magdalena Kołtyś – Vorsitzender der Geschäftsführung
Paulina Wrzosek – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Stiftung, oder zwei Mitglieder des Vorstands der Stiftung gemeinsam, sind berechtigt, Willenserklärungen abzugeben und für die Stiftung zu unterzeichnen. Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands der Stiftung ist der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung berechtigt, Willenserklärungen abzugeben und für die Stiftung selbstständig zu unterzeichnen. In Vermögensangelegenheiten können der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Stiftung jeweils einzeln finanzielle Verbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 100.000 PLN eingehen. In Vermögensangelegenheiten können finanzielle Verbindlichkeiten über 100.000 PLN von zwei Mitgliedern des Vorstands der Stiftung gemeinsam eingegangen werden. Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands der Stiftung ist in Vermögensangelegenheiten der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung berechtigt, Verbindlichkeiten selbstständig einzugehen.

Aufsichtsrat

Luca Bovio – Aufsichtsratsmitglied
Jarosław Tomaszewski – Aufsichtsratsmitglied
Przemysław Józef Robaszkiewicz – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03