Fundacja Serce do WalkiStiftung

Sonstige sportliche Aktivitäten

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2023-09-26
Tätigkeitsbeschreibung

Fundacja Serce do Walki unterstützt junge, talentierte Sportlerinnen und Sportler, denen ausreichende finanzielle Mittel fehlen. Die Stiftung sucht Talente und organisiert Trainingseinheiten, Sportcamps und Turniere; außerdem bietet sie Ernährungsberatung sowie psychologische und medizinische Unterstützung und vergibt Stipendien für Training, Wettkämpfe und Sportausrüstung.

Eingetragene Adresse
ul. Ceglarska 5J, 83-110 Tczew, Polen
Social Media

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 1 von 2 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2023, 792 Tage Verspätung).

  • 2025nicht eingereicht
  • 2024eingereicht
  • 202315.09.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2023 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2024.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen2,56 Tsd. €Median56,27 Tsd. €Durchschnitt915,30 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen656,30 €Median970,85 €Durchschnitt35,57 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen271,56 €Median52,94 Tsd. €Durchschnitt845,94 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,12 Tsd. €Median24,21 Tsd. €Durchschnitt481,68 Tsd. €

Angebot

  • Förderung junger Sportler
  • Sporttraining
  • Sportcamps
  • Sportturniere
  • Sportstipendien
  • Ernährungsberatung
  • Psychologische Unterstützung

Website-Technologie

Onlineshop
  • WooCommerce
Website
  • WordPress
  • Elementor

Vertretungsberechtigte Personen

Marzena Jewsienia – Vorsitzender der Geschäftsführung
Laura Linda – Stellvertretender Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden vorbehaltlich Absatz 2 vom Vorsitzenden des Vorstands, vom stellvertretenden Vorsitzenden oder von einem hierzu vom Vorstand bestellten Bevollmächtigten selbstständig abgegeben. 2. In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten von mehr als 5.000 PLN (fünftausend Zloty) müssen Willenserklärungen im Namen der Stiftung von zwei Mitgliedern des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder/und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, abgegeben werden.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

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Name
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FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-03