Fundacja SłupskichStiftung

Allgemeine Reinigung von Gebäuden

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-02-07
Eingetragene Adresse
ul. Kosynierów 6, 76-251 Kobylnica, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-54680-20101-IWRRG-28

Finanzdaten

Umsatzhistorie

Aus dem Anhang

ErgebnisverwendungVerlust offen
UmsatzstrukturNieodpłatna działalność pożytku publicznego
Eventualverbindlichkeiten0 €
Zuschüsse1.119 €

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 19 Tage früher.

  • 202515.07.2026
  • 202408.06.2025
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Branche · Allgemeine Gebäudereinigung1.111 / 1.181
Top 94%
Top 94%
Woiwodschaft · Pomorskie28.562 / 32.637
Top 88%
Land · Polen431.607 / 495.867
Top 87%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen3,40 Tsd. €Median92,31 Tsd. €Durchschnitt1,30 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-77,76 €Median7,02 Tsd. €Durchschnitt65,18 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen3,47 Tsd. €Median80,17 Tsd. €Durchschnitt1,21 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen213,54 €Median57,23 Tsd. €Durchschnitt499,07 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Alicja Agnieszka Szpiganowicz – Prezeska
Anna Safader Szkudlarek – Członkini
Dorota Maria Leśniak – Wiceprezeska
Mateusz Górski – Sekretarz

Vertretungsregelung

Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung sind einzeln berechtigt: A) der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung; B) der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Stiftung; C) ein Vorstandsmitglied der Stiftung. Wenn die Abgabe einer Willenserklärung die Begründung einer Verbindlichkeit oder die Verfügung über Vermögen mit einem Wert von mehr als 20.000 PLN (zwanzigtausend Złoty) zur Folge hat, ist zur Abgabe einer Willenserklärung im Namen der Stiftung das Zusammenwirken erforderlich: A) zweier Vorstandsmitglieder der Stiftung, gemeinsam handelnd; oder B) des Vorsitzenden gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied des Vorstands der Stiftung; oder C) des stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied des Vorstands der Stiftung; oder D) des Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Änderungshistorie

DatumEreignis
2024-11-15Adressänderung
2024-11-15PKD-Änderung
2024-02-07Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-15