
Fundacja EwesaStiftung
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Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines aus mehreren Personen bestehenden Vorstands sind zur Abgabe von Erklärungen im Bereich der vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Rechte und Pflichten der Stiftung sowie zur Unterzeichnung im Namen der Stiftung berechtigt: bis einschließlich 1.000.000 PLN (in Worten: eine Million Złoty) jedes Mitglied des Vorstands selbstständig; oberhalb von 1.000.000 PLN (in Worten: eine Million Złoty) zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands. Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands gibt das alleinige Mitglied des Vorstands Willenserklärungen im Namen der Stiftung ab.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-01