CEG 2sp. z o.o.

Vermietung und Leasing von Lastkraftwagen

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-03-20
Stammkapital
10.500,00 PLN
Eingetragene Adresse
ul. Henryka Sienkiewicza 55, 64-300 Paproć, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-49665-84408-RVSSI-25

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 33 Tage früher.

  • 202527.05.2026
  • 202431.05.2025
  • 202310.07.2024
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Top 6.6%
Woiwodschaft · Wielkopolskie3.494 / 30.909
Top 11%
Land · Polen31.378 / 297.932
Top 11%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen5,04 Mio. €Median171,85 Tsd. €Durchschnitt5,07 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen40,34 Tsd. €Median3,70 Tsd. €Durchschnitt-234,09 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen4,53 Mio. €Median157,93 Tsd. €Durchschnitt4,97 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,05 Mio. €Median166,84 Tsd. €Durchschnitt13,34 Mio. €

Vertretungsberechtigte Personen

Arkadiusz Kierzek – Vorsitzender der Geschäftsführung
Jarosław Potrzebowski – Prokurist (Einzelprokura)

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied der Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft selbstständig zu vertreten.

Eigentumsverhältnisse

EigentümerAnteileAnteilswertAnteil
Arkadiusz Kierzek52 J.
200€2.367,4295.2381%
Andere
10€118,374.7619%

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2018-10-19.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

9 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 26.803 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
0 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
101 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
2.802 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-02