Fundacja Spero PomorzeStiftung

Sonstige Sozialwesen a.n.g. (ohne Heime)

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-04-09
Eingetragene Adresse
ul. Ku Słońcu 12, 76-200 Krępa Słupska, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

2 von 2 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 48 Tage für 2025).

  • 202501.09.2026
  • 202431.07.2025
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Top 58%
Abteilung · Sozialwesen (ohne Heime)1.089 / 1.363
Top 80%
Sektor · Kunst, Unterhaltung und Erholung8.526 / 9.558
Top 89%
Woiwodschaft · Pomorskie25.442 / 32.637
Top 78%
Land · Polen383.983 / 495.860
Top 77%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen19,02 Tsd. €Median35,70 Tsd. €Durchschnitt455,75 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen1,19 Tsd. €Median391,26 €Durchschnitt39,97 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen17,83 Tsd. €Median27,86 Tsd. €Durchschnitt412,33 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,59 Tsd. €Median13,27 Tsd. €Durchschnitt208,79 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Aneta Magdalena Kurzyńska – Prezes Fundacji
Marta Anna Sałapata – Wice Prezes Fundacji
Bożena Barbara Gołowienko – Cz0łnek Fundacji

Vertretungsregelung

1. Im Falle eines aus einer Person bestehenden Vorstands ist der Vorsitzende der Stiftung selbstständig berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung abzugeben und sie nach außen zu vertreten. 2. Im Falle eines aus mehreren Personen bestehenden Vorstands, d. h. wenn der Vorstand aus mehr als drei Mitgliedern besteht, sind drei Mitglieder des Vorstands berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung abzugeben und sie nach außen zu vertreten. 3. Im Falle eines aus mehreren Personen bestehenden Vorstands, d. h. wenn der Vorstand aus drei oder zwei Mitgliedern besteht, sind zwei Mitglieder des Vorstands berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung abzugeben und sie nach außen zu vertreten.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07