Towarzystwo Upiększania Miasta KoninaVerein

Sonstige Interessenvertretungen a.n.g.

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-05-08
Eingetragene Adresse
ul. 3 Maja 1/3, 62-500 Konin, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-37612-59226-HHRUD-33

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Der Jahresabschluss für 2025 wurde fristgerecht eingereicht.

  • 202524.06.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen1,65 Tsd. €Median41,08 Tsd. €Durchschnitt408,08 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen5,09 €Median837,76 €Durchschnitt15,26 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen1,61 Tsd. €Median39,28 Tsd. €Durchschnitt376,19 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen17,52 €Median20,56 Tsd. €Durchschnitt651,89 Tsd. €

Öffentliche Aufträge

Towarzystwo Upiększania Miasta Konina ist Auftragnehmer in einem Vertrag mit dem öffentlichen Sektor im Wert von 458,82 €.

GegenstandBetrag
Durchführung von Workshops: Aufbringen von Motiven auf Leinentaschen
458,82 €

Vertretungsberechtigte Personen

Aleksandra Kopras – Geschäftsführer
Filip Walkowiak – Vorsitzender der Geschäftsführung
Łukasz Rakowicz – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins, einschließlich in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, berechtigt. Für den Abschluss von Verträgen und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten und der Erteilung von Vollmachten in diesen Angelegenheiten, bis zu einem Betrag von 1.000 PLN (in Worten: eintausend PLN 00/100 Groszy) ist ein Mitglied des Vorstands erforderlich. Für den Abschluss von Verträgen und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten und der Erteilung von Vollmachten in diesen Angelegenheiten, über einen Betrag von 1.000 PLN (in Worten: eintausend Zloty 00/100 Groszy) ist das Zusammenwirken des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands erforderlich. Für die Abgabe von Willenserklärungen in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Erteilung von Vollmachten in diesen Angelegenheiten, ist das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands erforderlich.

Aufsichtsrat

Jarosław Koźlarek – Aufsichtsratsmitglied
Justyna Matuszak Karbowy – Aufsichtsratsmitglied
Oskar Radke – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-25