Związek Zawodowy Pracowników Regionalnego Centrum Krwiodawstwa I Krwiolecznictwa w PoznaniuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Verband wird durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder durch eine aufgrund eines Beschlusses des Vorstands bevollmächtigte Person im Rahmen dieser Bevollmächtigung vertreten (§ 24 Ziffer 3 der Satzung). Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind der Vorsitzende und andere vom Betriebsvorstand bevollmächtigte Mitglieder berechtigt, wobei das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich ist (§ 32 Ziffer 1 der Satzung).
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Regionalnego Centrum Krwiodawstwa I Krwiolecznictwa w Poznaniu erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07