Fundacja Lachowska WiaraStiftung
Übersicht
Fundacja Lachowska Wiara unterstützt ein Kinder- und Jugendensemble, das Musik, Tradition und wohltätige Aktivitäten verbindet. Das Ensemble zählt mehr als 80 Geigerinnen und Geiger im Alter von 4 bis 17 Jahren und tritt bei Konzerten und lokalen Veranstaltungen in der Region Sądecczyzna auf.
Angebot
- Musikkonzerte
- Ensembleauftritte
- Kulturveranstaltungen
- Musikalische Bildung
- Benefizkonzerte
- Familienunterstützung
Website-Technologie
- Website
- Next.js
Öffentliche Aufträge
Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.
Fundacja Lachowska Wiara ist Auftragnehmer in 3 Verträgen mit dem öffentlichen Sektor im Gesamtwert von 5,30 Tsd. €. Sie wurden mit 3 öffentlichen Auftraggebern geschlossen.
| Abschlussdatum | Gegenstand | Betrag | Auftraggeber | |
|---|---|---|---|---|
| 04.09.2026 | Durchführung eines Konzerts am 12. September 2026 | 3.372 € | Gminny Ośrodek Kultury w Jedlni - Letnisko | |
| 28.07.2026 | Vertragsgegenstand ist die Durchführung eines künstlerischen Konzerts durch Fundacja „Lachowska Wiara“ während der Veranstaltung Łososińskie Święto Plonów am 6. September 2026, organisiert von Centrum Kultury i Promocji Gminy Łososina Dolna. | 963,39 € | Centrum Kultury I Promocji Gminy Łososina Dolna | |
| 14.07.2026 | Aufführung eines Konzerts durch Zespół Lachowska Wiara während des 15. Festiwal Śliwki, Miodu i Sera, organisiert von Gmina Laskowa. | 963,39 € | Urząd Gminy Laskowa |
Marken
Fundacja Lachowska Wiara hält 1 aktive, beim polnischen Patentamt eingetragene Marke. 1 Anmeldung ist anhängig. Die erste Marke wurde 2025 angemeldet.
| Marke | Nummer | Klassen | Status | Schutz bis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Lachowska Wiara | Z.593449 | 9, 41 | Geschützt | 07.11.2035 | |
| Lachowska Wiara(Wortmarke) | Z.607263 | 9, 41 | Anmeldung anhängig | – |
| Marke | Schutz bis | |
|---|---|---|
| Lachowska Wiara | 07.11.2035 | |
| Lachowska Wiara(Wortmarke) | – |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in allen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten und des Abschlusses von Verträgen im Namen der Stiftung, sind der Vorsitzende selbstständig oder zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder berechtigt. Im Verhältnis zwischen den Vorstandsmitgliedern und der Stiftung können Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig von einem anderen Vorstandsmitglied oder von einem durch Beschluss des Vorstands bestellten Bevollmächtigten abgegeben werden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19