Fundacja Terra InsulaStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Namen der Stiftung sowie zur Entgegennahme an die Stiftung gerichteter Willenserklärungen ist jedes Mitglied des Vorstands selbstständig berechtigt. 2. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Stiftung, einschließlich des Abschlusses von Verträgen und der Erteilung von Vollmachten, ist jedes Mitglied des Vorstands selbstständig zur Vertretung berechtigt. 3. Bei Verträgen zwischen der Stiftung und einem Vorstandsmitglied sowie in Streitigkeiten zwischen ihnen wird die Stiftung durch einen durch Beschluss des Stiftungsrats bestellten Bevollmächtigten vertreten.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-11