Fundacja We Law ArtStiftung

Herausgabe von Büchern

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-08-26
Tätigkeitsbeschreibung

Fundacja We Law Art organisiert ein Festival mit Kunst von Juristinnen und Juristen. Das Festival umfasst auch Kunst, die rechtliche Themen aufgreift und gesellschaftlich engagiert ist.

Eingetragene Adresse
ul. Gabriela Narutowicza 6/4, 70-231 Szczecin, Polen
Telefon
Social Media

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 1 von 1 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2024, 83 Tage Verspätung).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202406.10.2025
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2024.

Branche · Herausgabe von Büchern770 / 955
Top 81%
Abteilung · Verlagswesen1.643 / 2.038
Top 81%
Sektor · Information und Kommunikation4.092 / 4.875
Top 84%
Woiwodschaft · Zachodniopomorskie14.616 / 17.041
Top 86%
Land · Polen424.661 / 495.860
Top 86%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen4,64 Tsd. €Median61,03 Tsd. €Durchschnitt1,12 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen779,40 €Median1,11 Tsd. €Durchschnitt87,61 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen3,86 Tsd. €Median57,16 Tsd. €Durchschnitt982,94 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,98 Tsd. €Median49,57 Tsd. €Durchschnitt1,04 Mio. €

Angebot

  • Kunstfestival
  • Kunstveranstaltungen
  • Juristische Kunst

Website-Technologie

Onlineshop
  • WooCommerce
Website
  • WordPress

Vertretungsberechtigte Personen

Bartłomiej Mużyło – Vorsitzender der Geschäftsführung
Katarzyna Krawczyk – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Im Falle eines einköpfigen Vorstands ist der Vorsitzende berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung abzugeben. Im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands sind der Vorsitzende selbstständig oder zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung abzugeben.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

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FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-03