Automobilklub Ziemi CieszyńskiejVerein

Sonstige sportliche Aktivitäten

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-09-20
Eingetragene Adresse
pl. Wolności 3, 43-400 Cieszyn, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

2 von 2 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 386 Tage für 2024).

  • 202505.08.2026
  • 202405.08.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen64,80 Tsd. €Median56,27 Tsd. €Durchschnitt915,30 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen6,51 Tsd. €Median970,85 €Durchschnitt35,57 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen58,29 Tsd. €Median52,94 Tsd. €Durchschnitt845,94 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen6,82 Tsd. €Median24,21 Tsd. €Durchschnitt481,68 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Andrzej Szewczyk – Stellvertretender Geschäftsführer
Ryszard Stoszek – Vorsitzender der Geschäftsführung
Sebastian Zdzisław Wojtek – Skarbnik

Vertretungsregelung

In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten vertritt der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende den Verein nach außen, jeder von ihnen selbstständig. In finanziellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertritt der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende den Verein nach außen bis zu einem Betrag von 15.000,00 PLN (in Worten: fünfzehntausend PLN 00/100) selbstständig und gibt Willenserklärungen im Namen des Vereins selbstständig ab. Oberhalb dieses Betrags ist für die Wirksamkeit einer Willenserklärung das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern im Namen des Vereins in finanziellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erforderlich. Für die Gültigkeit von Willenserklärungen im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten des Vereins ist folgendes Zusammenwirken erforderlich: 1. bis zu einem Betrag von 15.000 PLN (in Worten: fünfzehntausend PLN 00/100) – des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden; 2. oberhalb eines Betrags von 15.000 PLN (in Worten: fünfzehntausend PLN 00/100) – zweier Vorstandsmitglieder.

Aufsichtsrat

Angelika Cholewa Żelazny – Aufsichtsratsmitglied
Genowefa Lipowczan – Aufsichtsratsmitglied
Wanda Kowalik – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-05