Fundacja TujaStiftung

Psychologische und psychotherapeutische Praxen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-12-18
Eingetragene Adresse
14, 26-025 Zamkowa Wola, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-42564-44824-JVVIF-41

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 28 Tage früher.

  • 202501.06.2026
  • 202403.07.2025
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Die Abschlüsse für 2024 weisen nur Nullwerte aus (keine Geschäftstätigkeit).

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Abteilung · Gesundheitswesen6.640 / 7.730
Top 86%
Sektor · Kunst, Unterhaltung und Erholung7.929 / 9.558
Top 83%
Woiwodschaft · Świętokrzyskie5.110 / 7.422
Top 69%
Land · Polen328.560 / 495.850
Top 66%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen50,32 Tsd. €Median35,86 Tsd. €Durchschnitt186,97 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen27,55 Tsd. €Median594,41 €Durchschnitt-8,10 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen22,71 Tsd. €Median36,52 Tsd. €Durchschnitt183,74 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen30,60 Tsd. €Median11,47 Tsd. €Durchschnitt48,25 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Artur Pióro – Stellvertretender Geschäftsführer
Katarzyna Janina Pióro – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Im Falle eines Einpersonen-Vorstands ist der Vorsitzende des Vorstands selbstständig berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in Vermögensangelegenheiten, abzugeben. 2. Im Falle eines aus zwei Personen bestehenden Vorstands ist der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands selbstständig berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in Vermögensangelegenheiten, abzugeben. 3. Im Falle eines aus 3 oder mehr Personen bestehenden Vorstands sind zwei gemeinsam und im Einvernehmen handelnde Vorstandsmitglieder berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in Vermögensangelegenheiten, abzugeben, wobei einer von ihnen der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands sein muss. 4. Einer der übrigen Vorstandsmitglieder ist selbstständig berechtigt, Verträge mit dem Vorsitzenden des Vorstands abzuschließen, während der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands selbstständig berechtigt ist, Verträge mit den übrigen Vorstandsmitgliedern abzuschließen.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
40.929 €

Änderungshistorie

DatumEreignis
2025-11-12Umstellung auf PKD 2025
2024-12-18Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01