Polskie Stowarzyszenie Kimona KimonobeyaVerein

Andere außerschulische Bildungsformen, nicht anderswo klassifiziert

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-12-11
Tätigkeitsbeschreibung

Polskie Stowarzyszenie Kimona „Kimonobeya” ist ein Verein, der sich der Förderung von Kimonos in Polen widmet. Er organisiert Treffen, Vorträge, Workshops und bietet Unterstützung für Interessierte, die mehr über Kimonos erfahren und sie tragen möchten. Der Verein wird von erfahrenen Mitgliedern geleitet, darunter zertifizierte Kimono-Lehrer und Kulturvermittler.

Eingetragene Adresse
ul. Mazowiecka 16/34, 30-036 Kraków, Polen
Website
kimonobeya.orgWebsite aktiv
E-Mail
Email warning
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-94675-49929-ASRBC-16

Finanzdaten

Daten und Erkenntnisse werden automatisch auf Basis von Finanzberichten generiert und können Fehler enthalten. Diese Analyse dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine offizielle Bewertung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens noch eine Geschäftsberatung dar.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen2,57 Tsd. €Median46,61 Tsd. €Durchschnitt285,76 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen1,16 Tsd. €Median1,11 Tsd. €Durchschnitt20,97 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen1,41 Tsd. €Median43,42 Tsd. €Durchschnitt249,92 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen1,31 Tsd. €Median22,83 Tsd. €Durchschnitt192,12 Tsd. €

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ). Keine Verfahren im KRZ

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Ausschreibungen

Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.

Vertretungsberechtigte Personen

Anna Ewa Bielak – Vorsitzender der Geschäftsführung
Anna Jodłowska – Geschäftsführer
Beata Emilia Kapanowska – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Zur Außenvertretung des Vereins und zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter des Vorsitzenden des Vorstands, erforderlich. Bei vorübergehender Abwesenheit des Vorsitzenden oder aus einem anderen berechtigten Grund kann seine Funktion im Bereich der Vertretung von einem anderen Vorstandsmitglied aufgrund einer schriftlichen Bevollmächtigung des Vorsitzenden des Vorstands ausgeübt werden. In Angelegenheiten, die durch einen Beschluss des Vorstands im Einzelnen bestimmt sind, ist die Vertretung des Vereins durch ein Vorstandsmitglied gemäß dem Inhalt des Beschlusses zulässig.

Aufsichtsrat

Łukasz Dominik Bielak – Aufsichtsratsmitglied
Olga Krystyna Orlecka – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person
Anna Ewa Bielak (43)
Anna Jodłowska (35)
Beata Emilia Kapanowska (45)

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-04