Stowarzyszenie Polski Pomidor GruntowyVerein

Interessenvertretungen von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2024-12-20
Eingetragene Adresse
ul. Kasztanowa 1, 21-020 Milejów-Osada, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-37093-75770-FRSHJ-18

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Der Jahresabschluss für 2025 wurde fristgerecht eingereicht.

  • 202506.07.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen144,71 Tsd. €Median90,61 Tsd. €Durchschnitt785,07 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen48,34 Tsd. €Median2,69 Tsd. €Durchschnitt25,82 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen95,56 Tsd. €Median82,05 Tsd. €Durchschnitt728,95 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen57,55 Tsd. €Median70,03 Tsd. €Durchschnitt498,38 Tsd. €

Marken

Stowarzyszenie Polski Pomidor Gruntowy hält 3 aktive, beim polnischen Patentamt eingetragene Marken. Die erste Marke wurde 2025 angemeldet.

MarkeNummerKlassenStatusSchutz bis
GRUNT TO POMIDORZ.58288929, 31, 32, 35, 41, 42, 44, 45Geschützt 08.04.2035
STOWARZYSZENIE POLSKI POMIDOR GRUNTOWYZ.58288729, 31, 32, 35, 41, 42, 44, 45Geschützt 08.04.2035
GRUNT TO POMIDOR(Wortmarke)Z.58288829, 31, 32, 35, 41, 42, 44, 45Geschützt 08.04.2035
MarkeSchutz bis
GRUNT TO POMIDOR08.04.2035
STOWARZYSZENIE POLSKI POMIDOR GRUNTOWY08.04.2035
GRUNT TO POMIDOR(Wortmarke)08.04.2035

Vertretungsberechtigte Personen

Adrian Kander – Geschäftsführer
Marek Bąk – Vorsitzender

Vertretungsregelung

Ein Vorstandsmitglied ist im Falle eines Ein-Personen-Vorstands zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins berechtigt, oder zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder im Falle der Bestellung eines mehrgliedrigen Vorstands. Im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands ist zur Abgabe von Willenserklärungen im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten des Vereins mit einem Wert von über 30.000 Złoty, insbesondere zur Eingehung von Verpflichtungen im Namen des Vereins, das Zusammenwirken von drei Vorstandsmitgliedern oder des vollständigen Vorstands erforderlich, wenn dieser aus weniger als drei Mitgliedern besteht. Für die Eingehung finanzieller Verpflichtungen im Namen des Vereins mit einem Wert von über 50.000 Złoty ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich, der den Verwendungszweck der Mittel angibt.

Aufsichtsrat

Michał Wierzchowski – Aufsichtsratsmitglied
Paweł Wielgomas – Aufsichtsratsmitglied
Tomasz Wielgomas – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2025-07-28.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-09