Acatom Skawinasp. z o.o.

Bauträger von Wohnbauprojekten

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2025-04-25
Stammkapital
10 000,00 PLN
Tätigkeitsbeschreibung

Acatom Skawina ist ein Immobilienentwickler mit mehr als 16 Jahren Erfahrung, der funktionale Wohnungen mit bewährten Materialien und unter Berücksichtigung der natürlichen Umwelt realisiert. Zu den aktuellen Projekten gehören Podlesie in Gliwice mit 151 Wohnungen, Wawer GO 2.0 in Warschau mit 148, Daszyński Park in Katowice mit 131 und Langiewicza 37 in Rzeszów mit 230 Wohnungen.

Eingetragene Adresse
ul. Christo Botewa 14, 30-798 Kraków, Polen
Website
acatom.plWebsite aktiv
E-Mail
E-Mail aktuell
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-11410-88885-SUAGT-34

Finanzdaten

Daten und Erkenntnisse werden automatisch auf Basis von Finanzberichten generiert und können Fehler enthalten. Diese Analyse dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine offizielle Bewertung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens noch eine Geschäftsberatung dar.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen91,91 Tsd. €Median92,57 Tsd. €Durchschnitt2,72 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-47,85 Tsd. €Median-1,22 Tsd. €Durchschnitt410,22 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen144,48 Tsd. €Median88,86 Tsd. €Durchschnitt2,14 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen136,46 Tsd. €Median807,53 Tsd. €Durchschnitt7,28 Mio. €

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2025-05-01. Aktiv

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ). Keine Verfahren im KRZ

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Ausschreibungen

Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Stanisław Mus – Geschäftsführer
Maciej Szkodziński – Prokurist (Einzelprokura)
Piotr Mateusz Sternowski – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Im Falle einer Geschäftsführung mit einer Person ist der Vorsitzende der Geschäftsführung berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft selbstständig abzugeben. Ist die Geschäftsführung mehrgliedrig, sind zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft berechtigt: 1. im Falle der Verfügung über ein Recht oder der Eingehung einer Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Wert von mindestens 100.000,00 PLN (einhunderttausend Zloty) – zwei gemeinsam handelnde Mitglieder der Geschäftsführung; 2. im Falle der Verfügung über ein Recht oder der Eingehung einer Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Wert von höchstens 100.000,00 PLN (einhunderttausend Zloty) – jedes selbstständig handelnde Mitglied der Geschäftsführung. Einem Prokuristen, dem Einzelprokura erteilt wurde, ist in jedem Fall berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft selbstständig abzugeben.

Eigentumsverhältnisse

EigentümerAnteileAnteilswertAnteil
100€1.183,71100%

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Wettbewerber

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07