Fundacja Skarby MiastaStiftung
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bis zu einem Betrag von 10.000 Złoty (zehntausend Złoty), werden von jedem Vorstandsmitglied selbstständig abgegeben. Im Falle eines mehrgliedrigen Vorstands werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung betreffend vermögensrechtliche Angelegenheiten mit einem Wert von über 10.000,00 Złoty (zehntausend Złoty), einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten oder der Erteilung von Vollmachten, vom Vorsitzenden selbstständig oder von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abgegeben.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-04