Klub Sportowy Monkey KidsVerein

Sonstige sportliche Aktivitäten

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2025-06-26
Eingetragene Adresse
ul. Długa 29, 00-238 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Fristgerechte Einreichung

Der Jahresabschluss für 2025 wurde fristgerecht eingereicht.

  • 202514.07.2026
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen133,13 Tsd. €Median55,03 Tsd. €Durchschnitt553,56 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen52,52 Tsd. €Median1,52 Tsd. €Durchschnitt-27,31 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen80,61 Tsd. €Median56,75 Tsd. €Durchschnitt570,24 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen56,56 Tsd. €Median21,87 Tsd. €Durchschnitt343,37 Tsd. €

Marken

Klub Sportowy Monkey Kids hält derzeit keine aktiven Marken beim polnischen Patentamt. 1 Anmeldung ist anhängig. Die erste Marke wurde 2026 angemeldet.

MarkeNummerKlassenStatusSchutz bis
Akademia Mistrzów Jutra(Wortmarke)Z.60301041Anmeldung anhängig –
MarkeSchutz bis
Akademia Mistrzów Jutra(Wortmarke)–

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Zieliński – Geschäftsführer
Marcin Rafał Zieliński – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Willenserklärungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten gibt der Vorsitzende des Klubs selbstständig oder – aufgrund eines Beschlusses des Vorstands – ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied ab. 2. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten: a) bis zu einem Betrag von 10.000 (PLN) (in Worten: zehntausend Zloty) einmalig – wird der Klub durch den Vorsitzenden des Klubs selbstständig vertreten; b) bei einem Betrag über 10.000 PLN – sind für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zwei gemeinsam geleistete Unterschriften erforderlich, von denen eine dem Vorsitzenden und die andere dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen durch Beschluss des Vorstands bevollmächtigten Vorstandsmitglied gehören muss. 3. Wird ein Bevollmächtigter des Vorstands des Klubs bestellt, kann dieser im Namen des Klubs selbstständig finanzielle Verpflichtungen bis zur Höhe der in der Vollmacht festgelegten Summe und während deren Gültigkeitsdauer eingehen, unter Wahrung des Erfordernisses der Unterschrift des Vorsitzenden und eines zweiten Vorstandsmitglieds auf dem Vollmachtsdokument.

Aufsichtsrat

Adam Jan Chrząszcz – Aufsichtsratsmitglied
Barbara Katarzyna Bartnicka – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07