Polskie Stowarzyszenie Specjalistów Relacji Pracowniczych Wewnętrznych Prawników Prawa PracyVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Bei einem Vorstand aus einer Person ist der Vorsitzende, selbstständig handelnd, zur Vertretung des Vereins in allen Angelegenheiten, einschließlich vermögensrechtlicher Angelegenheiten und der Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten, berechtigt. Bei einem mehrköpfigen Vorstand sind der selbstständig handelnde Vorsitzende, der selbstständig handelnde stellvertretende Vorsitzende oder jedes selbstständig handelnde Mitglied des Vorstands zur Vertretung des Vereins in allen Angelegenheiten, einschließlich vermögensrechtlicher Angelegenheiten und der Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten, berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-14