YestemStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende der Stiftung und jedes Mitglied der Geschäftsführung, das auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der ihm vom Vorsitzenden der Stiftung gemäß dem Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch – erteilten Vollmachten handelt, sind berechtigt, die Stiftung zu vertreten, einschließlich der Abgabe von Erklärungen und der Unterzeichnung von Verträgen im Namen der Stiftung. 2. Handlungen im Bereich des Arbeitsrechts nimmt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Stiftung oder eine andere vom Vorsitzenden der Geschäftsführung oder von der Geschäftsführung der Stiftung bevollmächtigte Person vor.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Yestem erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-26