Związek Zawodowy Pracowników Fis PolandGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind berechtigt: der Vorsitzende oder der Sekretär gemeinsam mit dem Schatzmeister. Für die Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Verwaltung der Fonds und des Vermögens überschreiten, insbesondere in Angelegenheiten des Erwerbs, der Veräußerung und der Übertragung von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des Verbandes erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Fis Poland erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07