Stowarzyszenie Centrum Formacji I Rozwoju JordanVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen des Vereins, auch in Vermögensangelegenheiten, können abgegeben werden: bei Rechtsgeschäften betreffend Verbindlichkeiten oder Verfügungen bis zu einem Betrag von 5.000 PLN – selbstständig durch den Vorsitzenden des Vorstands oder gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder; bei Rechtsgeschäften betreffend Verbindlichkeiten oder Verfügungen über 5.000 PLN, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 15.000 PLN – durch den Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam; in allen anderen Angelegenheiten – durch den Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07