Stowarzyszenie Dłubnia Łączy PokoleniaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in allen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten des Vereins, einschließlich der Eingehung von Verpflichtungen und des Abschlusses von Verträgen im Namen des Vereins, sind der Vorsitzende des Vorstands und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam handelnd, oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam handelnd, oder der Vorsitzende des Vorstands und ein Bevollmächtigter des Vorstands gemeinsam handelnd, oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und ein Bevollmächtigter des Vorstands gemeinsam handelnd, oder zwei Bevollmächtigte des Vorstands gemeinsam handelnd, berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-22