
Fundacja Energia-AzmStiftung
Bau von Versorgungsprojekten für Elektrizität und Telekommunikation
Übersicht
- Montag–Freitag
- 10:00–20:00
- Samstag
- 10:00–22:00
- Sonntag
- 10:00–20:00
Branche
Angebot
- Vermietung eines Bankettsaals
- Vermietung von Gewerberäumen
- Organisation von Familienfeiern
- Organisation von Hochzeiten
- Organisation von Jubiläumsfeiern
- Organisation von Trauerfeiern
- Vermietung eines Spielraums
Website-Technologie
- Website
- WordPress
- Elementor
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Im Falle eines Vorstands mit einer Person vertritt der Vorsitzende die Stiftung in allen Angelegenheiten selbstständig. Im Falle eines Vorstands mit mehreren Personen: a) Der Vorsitzende ist zur selbstständigen Vertretung der Stiftung berechtigt; b) die übrigen Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam, d. h. für die wirksame Abgabe einer Willenserklärung ist das Zusammenwirken von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Bei der Eingehung von Verbindlichkeiten oder der Verfügung über ein Recht mit einem Wert von mehr als 1.000.000 PLN ist das Zusammenwirken sämtlicher Vorstandsmitglieder erforderlich.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-03