
Übersicht
Cieślak & Associates Radcowie Prawni berät öffentliche und private Träger bei Infrastrukturinvestitionen, öffentlich-privaten Partnerschaften, EPC/ESCO-Projekten, öffentlichen Vergaben und Projektfinanzierungen. Die Kanzlei begleitet Vorhaben von der Analyse und Strukturierung über Vertragsverhandlungen und die Beschaffung nationaler oder EU-Mittel bis zur Umsetzung und Abrechnung der Investition.
Branche
- Rechtsberatung (69.10.Z)Primär
Angebot
- Rechtsberatung
- Öffentlich-private Partnerschaften
- Öffentliches Beschaffungswesen
- Infrastrukturberatung
- Projektfinanzierung
Website-Technologie
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- Elementor
- Analyse und Marketing
- Google Analytics
Öffentliche Aufträge
1 Ausschreibung als Auftragnehmer mit einem Gesamtwert von 274.657 € erfasst.
| Veröffentlichungsdatum | Gegenstand | Betrag | Auftraggeber | |
|---|---|---|---|---|
| 20.10.2026 | Umfassende rechtliche, wirtschaftlich-finanzielle und technische Beratung für das Vorhaben „Efektywność energetyczna obiektów publicznych w gminie Trzebownisko“. | 274.656,8 €274.657 € | Ministerstwo Funduszy i Polityki Regionalnej |
Cieślak & Associates Radcowie Prawni ist Auftragnehmer in einem Vertrag mit dem öffentlichen Sektor im Wert von 223,30 Tsd. €.
| Abschlussdatum | Gegenstand | Betrag | Auftraggeber | |
|---|---|---|---|---|
| 14.10.2026 | Erbringung von Beratungsleistungen für eine öffentliche Stelle bei der Vorbereitung und Umsetzung eines Projekts einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Dies umfasst eine umfassende Beratung (rechtlich, wirtschaftlich-finanziell und technisch) für die öffentliche Stelle, nämlich Gmina Trzebownisko, insbesondere zur Auswahl eines privaten Partners für die Umsetzung des Vorhabens „Efektywność energetyczna obiektów publicznych w gminie Trzebownisko“ | 223.298 € | Ministerstwo Funduszy I Polityki Regionalnej |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Jeder Partner ist berechtigt, die Gesellschaft selbstständig zu vertreten. 2. Rafał Cieślak ist berechtigt, selbstständig: a) sämtliche Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft abzugeben; b) Verbindlichkeiten ohne betragsmäßige Beschränkungen zu übernehmen; c) die Gesellschaft in allen gerichtlichen, verwaltungsrechtlichen, steuerlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten zu vertreten. 3. Przemysław Kocielski ist berechtigt: a) Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der laufenden Erbringung von Rechtsberatung abzugeben; b) Verbindlichkeiten bis zu einem Betrag von 50.000 PLN zu übernehmen; c) Verträge über Rechtsberatung mit Kunden bis zu einem Wert von 200.000 PLN abzuschließen. 4. Oberhalb der in Absatz 3 Buchstaben b und c bestimmten Beträge ist das Zusammenwirken beider Partner erforderlich. 5. Die in diesem Paragraphen genannten Beschränkungen der Vertretung haben gemäß den Vorschriften des Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften internen Charakter. 6. Die Partner können Bevollmächtigte zur Führung bestimmter Angelegenheiten der Gesellschaft bestellen.
Eigentumsverhältnisse
| Eigentümer |
|---|
Rafał Mateusz Cieślak47 J. |
Przemysław Kocielski41 J. |
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Wettbewerber
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20