Fundacja 4mindStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung in allen Angelegenheiten ist der Vorsitzende des Vorstands selbstständig berechtigt. In Verträgen zwischen der Stiftung und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie in Rechtsstreitigkeiten mit ihm wird die Stiftung gemeinsam durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands und ein Vorstandsmitglied vertreten. Während einer Vakanz des Amtes des Vorsitzenden des Vorstands sind der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands und ein Vorstandsmitglied bis zur Bestellung eines neuen Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Stiftung berechtigt.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-22